Du bist Gesundheits- und Krankenpflegerin, Hebamme, Physio,- oder Ergotherapeutin, Sportlehrerin, Pädagogin, Erzieherin o.ä.? Unsere Ausbildungen entsprechen dem hohen Qualitätsstandard der Zentralen Prüfstelle für Prävention. Dadurch kannst du nach erfolgreicher Absolvierung der verschiedenen Ausbildungen Präventionskurse anbieten. Das heißt, deine Kursteilnehmer bekommen die Kursgebühr von den Krankenkassen zurückerstattet.

 

Durch diese  Kooperation mit  den Krankenkassen kann dein Kundenstamm vergrößert werden. 

 

Achtung! Du hast nicht mehr lange Zeit!  Ab dem 01.10.2020 ändert sich bei der Anbieterqualifikation für Präventionskurse vieles. Um danach noch Präventionskurse anbieten zu können, sollte man sich bereits jetzt den Bestandsschutz in allen Präventionsprinzipien sichern. Das heißt wenn man zum 01.10.2020 in einem Präventionsprinzip /bzw. bei Entspannung in einer Methode zertifiziert ist, so bleibt das Recht auf weitere Zertifizierungen bestehen. 

 

  

 

Durch die Absolvierung von unseren  Zusatzausbildungen erlangen Kursleiter die nötige Zusatzqualifikation in beiden Präventionsprinzipien Bewegung und im Handlungsfeld Entspannung und  können  von den Krankenkassen bezuschusste Gesundheitskurse anbieten. Unsere Zusatzausbildungen sind von den Krankenkassen in folgenden Präventionsprinzipien anerkannt:

 

 

Individuelle verhaltensbezogene Primärprävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V

  • Handlungsfeld Bewegung:

Präventionsprinzip 1   Allgemeine Bewegungsmaßnahmen:

(Unser Angebot: Aquafitnesstrainer Prä- und Postnatal, Fitnesstrainer Prä- und Postnatal: Ganzkörperkräftigung und Ausdauer)

 

Präventionsprinzip 2   Bei speziellen Risiken wie Muskels Skelett System oder Herz-Kreislauferkrankunge

(Unser Angebot: Beckenbodentrainer, Pilatestrainer)

 

  • Handlungsfeld Entspannung:

Präventionsprinzip   Förderung von Entspannung - Palliativ-regeneratives Stressmanagement

(Unser Angebot: Entspannungstrainer prä- und postnatal,  Allgemeiner Entspannungspädagoge: Progressive Muskelentspannung,  Autogenes Training) 

 

Als Prävention werden im Gesundheitswesen Strategien bezeichnet, die der Verhinderung und Verzögerung von Krankheiten dienen und geeignet sind, die Krankheitsfolgen abzuschwächen und die Gesundheit zu fördern und zu erhalten. 

 

Trainieren und von der Krankenkasse belohnt werden...

Seit März 2012 trägt meibebi das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“. Damit sind wir offiziell berechtigt ausgewiesene Präventionskurse nach § 20 Abs.1 SGB V für das Handlungsfeld Bewegung und Entspannung anzubieten. 

Gesetzliche Krankenkasse bezuschussen ihre Versicherten bei der Teilnahme in der Regel an  zwei zertifizierten Präventionskursen im Kalenderjahr. Den Versicherten einer teilnehmenden Krankenkasse können die Kurskosten im Rahmen der jeweils gültigen Satzungsregelung anteilig erstattet werden.

Die entsprechenden Regelungen kann der Versicherte bei seiner Krankenkasse erfragen.

Die Erstattung an den Versicherten erfolgt nach Abschluss des Präventionskurses durch die Krankenkasse.

 

Die Voraussetzungen für die Anbieterqualifikation erfährst du hier: