Als Prävention werden im Gesundheitswesen Strategien bezeichnet, die der Verhinderung und Verzögerung von Krankheiten dienen und geeignet sind, die Krankheitsfolgen abzuschwächen und die Gesundheit zu fördern und zu erhalten. 

Seit  2008 sind wir mit zertifizierten Präventionskursen im Präventionsbereich tätig und seit 2014 trägt das entspannt-inform und meibebi Kursstudio das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ über die damals neu gegründete Zentrale Prüfstelle für Prävention.

Damit sind wir offiziell berechtigt ausgewiesene Präventionskurse nach § 20 Abs.1 SGB V für die Handlungsfelder Bewegung, Entspannung und Ernährung anzubieten.

Gesetzliche Krankenkasse bezuschussen ihre Versicherten bei der Teilnahme an  zertifizierten Präventionskursen. Den Versicherten einer teilnehmenden Krankenkasse können die Kurskosten im Rahmen der jeweils gültigen Satzungsregelung anteilig erstattet werden.

Die entsprechenden Regelungen kann der Versicherte bei seiner Krankenkasse erfragen.

Die Erstattung an den Versicherten erfolgt nach Abschluss des Präventionskurses durch die Krankenkasse.

  • Die Kursdauer beträgt 8 Wochen (1 Kurseinheit pro Woche) bzw. Kompaktangeboten 3 bzw. 4 Tage.
  • Verbindliche, schriftliche Anmeldung zum Kurs vor festgelegtem Kursbeginn
  • Kursgebühr in Vorleistung
  • Aktive Teilnahme an mindestens 80 % der Kurseinheiten.
  • Der/die KursleiterIn bestätigt die Teilnahme jeder Kurseinheit 
  • Nach erfolgreicher Teilnahme stellen wir eine Teilnehmerbescheinigung aus. Diese muss bei der gesetzlichen Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden.
  • Das Angebot beinhaltet einen Kurs wie angegeben und angemeldet in der Gruppe. Dieses Angebot gilt als mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnungsfähiger Kurs, der auf Grund meiner Ausbildung und  eines eingereichten Konzeptes bei den Krankenkassen unter den § 20 SGB V Primärprävention fällt.
  • Bei nicht ausreichenden Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl: 5) behalte ich mir das Recht vor bei vollständiger Rückerstattung der Kursgebühren die Veranstaltung abzusagen.
  • Nach Kursablauf erfolgt die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung, die auch gleichzeitig als Antrag auf Bezuschussung bei der Krankenkasse einzureichen ist. 
  • Voraussetzung für die Bezuschussung ist die regelmäßige Teilnahme (mindestens 80 %) am Kurs.
  • Von den Teilnehmern versäumte Unterrichtsstunden gelten als gehalten.
  • Kosten für versäumte Termine von Seiten der Teilnehmer können nicht erstattet werden
  • Bei krankheitsbedingtem Versäumen können bis zu 2 Termine nachgeholt werden, jedoch besteht nach Ablauf des Kurses kein allgemeiner Anspruch auf nicht eingelöste Stunden.
  • Bei Verhinderung der Kursleiterin werden versäumte Termine nachgeholt.
  • Der Vertrag endet automatisch mit der letzten Kurseinheit des gebuchten Kurses.
  • Absagen sind bis 7 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich, danach wird die Kursgebühr einbehalten.

 

  • Die Kursleitung übernimmt keinerlei Haftung für Diebstahl und Verlust persönlichen Eigentums oder Unfälle auf dem Weg zum Veranstaltungsort.
  • Die Teilnahme am Kurs geschieht auf eigenes Risiko. Der Präventionskurs als Maßnahme zur Gesundheitsförderung ersetzt nicht eine medizinische/ therapeutische Behandlung.
  • Der Kurs ist nicht gedacht für Personen mit behandlungsbedürftigen Beschwerden.
  • Der Kursleiter hat das Recht, Teilnehmern von einer Kursteilnahme abzuraten oder ggf. sogar auszuschließen.
  • Die Teilnahme an meinen Kursen setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. Sollten jedoch gesundheitliche Beschwerden vorliegen oder vorangegangen sein, so sprechen Sie vorab bitte mit ihrem Arzt.



 

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